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   BVerwG, 11.08.1970 - VIII B 106.69   

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BVerwG, 11.08.1970 - VIII B 106.69 (https://dejure.org/1970,2266)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.1970 - VIII B 106.69 (https://dejure.org/1970,2266)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 1970 - VIII B 106.69 (https://dejure.org/1970,2266)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung der Rechtzeitigkeit des Widerspruchs als Verfahrensfrage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1970 - VIII B 106.69
    Abgrenzung der beiden Rechtsmittel zwingend aus der gesetzlichen Regelung folgt und auch nicht zu einer Rechtsverkürzung führt, weil alle Verfahrensmängel, auf denen das Urteil beruhen kann, mit der zulassungsfreien Revision geltend gemacht werden können (vgl. ferner BVerwGE 30, 111 [113]).
  • BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 72.62

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gegen einen unanfechtbaren Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1970 - VIII B 106.69
    Zur Qualifizierung der Rechtzeitigkeit des Widerspruchs als Verfahrensfrage hat der hier beschließende Senat in dem Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG VIII C 164.67 - in Abgrenzung seiner Entscheidung vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 72.62 - (Buchholz BVerwG 310, § 79 VwGO Nr. 2 = JZ 1965, 289 [BVerwG 16.01.1964 - VIII C 72/62] = MDR 1964, 782 [BVerwG 16.01.1964 - VIII C 72/62] = DVBl. 1965, 89) und im Anschluß an sein Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 94.69 - ausgeführt: So wie das Vorverfahren in der Verwältungsgerichtsordnung gestaltet; ist, eröffnet dem Grundsatz nach (vorbehaltlich der sich aus § 75 VwGO ergebenden. Ausnahmen) nur die vorgängige Nachprüfung des Verwaltungsakts auf seine Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit im Widerspruchsverfahren die sachliche Nachprüfung des Verwaltungsakts durch das Verwaltungsgericht.
  • BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1970 - VIII B 106.69
    In Wehrpflichtsachen kann wegen geltend gemachter Verfahrensmängel, auf denen das Urteil beruhen kann, die zulassungsfreie Verfahrensrevision, nicht aber die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden (BVerwGE. 28, 22); eine auf Verfahrensmängel gestützte Nichtzulassungsbeschwerde ist auch dann nicht statthaft, wenn geltend gemacht wird, die behaupteten Verfahrensmängel führten auf eine grundsätzlich bedeutsame Verfahrensfrage (BVerwGE 29, 226).
  • BVerwG, 15.01.1970 - VIII C 164.67

    Statthaftigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision in Wehrpflichtsachen -

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1970 - VIII B 106.69
    Zur Qualifizierung der Rechtzeitigkeit des Widerspruchs als Verfahrensfrage hat der hier beschließende Senat in dem Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG VIII C 164.67 - in Abgrenzung seiner Entscheidung vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 72.62 - (Buchholz BVerwG 310, § 79 VwGO Nr. 2 = JZ 1965, 289 [BVerwG 16.01.1964 - VIII C 72/62] = MDR 1964, 782 [BVerwG 16.01.1964 - VIII C 72/62] = DVBl. 1965, 89) und im Anschluß an sein Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 94.69 - ausgeführt: So wie das Vorverfahren in der Verwältungsgerichtsordnung gestaltet; ist, eröffnet dem Grundsatz nach (vorbehaltlich der sich aus § 75 VwGO ergebenden. Ausnahmen) nur die vorgängige Nachprüfung des Verwaltungsakts auf seine Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit im Widerspruchsverfahren die sachliche Nachprüfung des Verwaltungsakts durch das Verwaltungsgericht.
  • BVerwG, 04.11.1970 - VIII B 42.70

    Geltendmachung eines Verfahrensmangels in Wehrpflichtsachen

    In einem im wesentlichen dem jetzigen Fall gleichartigen Fall hat der beschließende Senat dazu in seinem Beschluß vom 11. August 1970 - BVerwG VIII B 106.69 - folgendes dargelegt:.
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